KFZ
Alle Leistungen in der Kategorie KFZ
Halter oder Erwerber von Fahrzeugen, die innerhalb der Gemeinde Hohenahr oder der Gemeinde Bischoffen wohnen oder ihren Firmensitz haben, können einige Vorgänge aus dem Bereich des Kfz-Zulassungswesen bei der Gemeindeverwaltung Hohenahr beantragen. Hinweis: Die Gemeinde hält KFZ-Schilder zum Kauf bereit (keine Wunschkennzeichen).
Die bisherigen Leistungen
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
sind aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung von September 2023 nicht mehr separat aufgeführt.
Sie fallen nun mit unter die Leistung Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung
Nicht möglich sind:
- Technische Änderungen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Neuzulassung von Importfahrzeugen und Quads
- Vorgänge, bei denen erstmals eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
- Ausstellung von Ersatzpapieren (Zulassungsbescheinigung I und/oder II)