Wahlen

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Die Gemeinde Hohenahr ist in mehrere Wahlbezirke unterteilt, diese entsprechen den Ortsteilen. Die Wahllokale der Wahlbezirke werden in der Wahlbekanntmachung vor jeder Wahl bekanntgegeben.

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand einberufen. Dieser besteht aus ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hohenahr und gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl am Wahltag sowie die Auszählung der Stimmen.

Gerne können Sie sich bei uns melden, wenn Sie freiwillig im Wahlvorstand Ihres Heimatortes mitarbeiten wollen!

Finden sich nicht genügend Freiwillige, werden die Wahlhelfer durch die Gemeindeverwaltung bestimmt und verpflichtet.

Das aktuelle Wahlergebnis und die vergangenen Wahlergebnisse finden Sie hier.


Nächste Wahltermine:

Sie finden unten stehend eine Aufstellung von Informationen und Erläuterungen zu Bescheinigungen und Begriffen aus dem Bereich Wahlen.

Allgemeine Informationen

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Eine Wahlbenachrichtung erhalten Sie automatisiert, in angemessenem Zeitraum vor jeder Wahl, vorausgesetzt Sie sind im betreffenden Wahlgebiet auch wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigung dient dazu Sie über die Wahl zu informieren und Ihnen mitzuteilen in welchem Wahlbezirk und zugehörigen Wahllokal Sie Ihre Wahl durchführen können. Ebenfalls ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung das Formular zur Beantragung eines Wahlscheins und somit auch der Briefwahl zu finden. Zudem ist die Wahlbenachrichtigung möglichst am Wahltag mit ins Wahllokal zu bringen um die Identität und das Wahlrecht schneller ausweisen zu können. Es genügt allerdings auch der Personalausweis.


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Der Wahlschein dient vor allem dazu Ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl zu eröffnen. Dieser muss allerdings beim zuständigen Wahlamt beantragt werden, hierzu sind nur Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, berechtigt.
Sie finden das Formular zur Beantragung des Wahlscheins auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, allerdings kann der Wahlschein auch per Mail beantragt werden. Zudem bietet die Gemeinde Mühltal die Online-Beantragung des Wahlscheins über OLIWA an.
Haben Sie den Wahlschein beantragt, so wird Ihnen dieser zusammen mit den Briefwahlunterlagen vor der Wahl auf dem Postweg zugehen und Sie können ganz einfach zu jeder Zeit Ihre Stimme von zu Hause aus abgeben und müssen nicht am Wahltag im Wahllokal erscheinen. Trotz allem besteht die Möglichkeit unter Vorlage des beantragten Wahlscheins vor Ort im Wahllokal zu wählen, falls man seine Entscheidung geändert hat. Ebenfalls besteht jederzeit die Möglichkeit mit dem Wahlschein zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus zu erscheinen, dort die Stimmzettel auszufüllen und direkt in die Wahlurne zu werfen.

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Die Wahlrechtsbescheinigung musss eingeholt werden, wenn man eine Partei oder Wählergruppe, die noch nicht in einem Gemeindegremium oder dem Landtag bzw. Bundestag vertreten ist, mit einer Unterstützungsunterschrift unterstützt.
Die Formulare hierzu sind vor jeder Wahl online zu finden und können zu Hause ausgefüllt und bei der zuständigen Behörde zur Bestätigung abgegeben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit sich die Wahlrechtsbescheinigung direkt im Einwohnermeldeamt ausgefüllt ausdrucken zu lassen und sich im gleichen Zuge vom Einwohnermeldeamt das Wahlrecht auf der Wahlrechtsbescheinigung bestätigen zu lassen. Häufig sammelt die betreffende Partei vorab alle Wahlrechtsbescheinigungen und holt somit die Bestätigung des Wahlrechst für alle Unterstützer gesammelt ein.

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Eine Wählbarkeitsbescheinigung muss jeder Bewerber eines Wahlvorschlags dem betreffenden Wahlvorschlag beifügen. Hierdurch wird gewährleistet, dass jeder aufgestellte Bewerber auch tatsächlich das Recht besitzt gewählt zu werden.
Diese Wählbarkeitsbescheinigung ist - wie die Wahlrechtsbescheinigung - vor jeder Wahl online zu finden oder kann auch direkt vom Einwohnermeldeamt ausgestellt werden. Auch hier kümmern sich meist die Parteien oder Wählergruppen der jeweiligen Wahlvorschläge darum die Wählbarkeitsbescheinigung gesammelt einzureichen.

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Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Als Wahlhelfer hat man die Möglichkeit sich aktiv an Wahlen und damit an der Demokratie zu beteiligen sowie die Chance einen Blick hinter die Kulissen der Wahldurchführung zu werfen. Für den Einsatz erhalten Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld, das je nach Wahl unterscheidlich hoch ausfällt.