Schiedsamt

Schiedsamt

Ob es um Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt die Kinder oder aber um Auseinandersetzungen wegen Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä geht: 

Es gibt viele Anlässe, warum es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will. Hier ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.

Bei bestimmten Delikten, wie z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, 

Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Ebenso bei den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten.

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen? Nur die Schiedsperson für diesen Wohnbereich ist für Sie zuständig.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bds-limburg.de


Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten!

Schiedsamt Hohenahr

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