Kindertagesstätten
Kindertagesstätten
Liebe Eltern!
Die Gemeinde Hohenahr verfügt über ein sehr
modernes und vielfältiges Angebot im Bereich der Kinderbetreuung.
Die drei kommunalen Einrichtungen befinden sich in den Ortsteilen Erda, Hohensolms und Altenkirchen. Die KITA Erda sowie die KITA Altenkirchen befinden sich in Neubauten, die erst 2021 und 2022 fertig gestellt und eingeweiht wurden.
Das Angebot in unseren Kindertagesstätten kann sich sehen lassen. 264 Plätze stehen in den drei KITAs
mit Vollendung des 1. Lebensjahres zur Verfügung.
Was wir tun
Wir nehmen die Anmeldung für einen Kindertagesstättenplatz in den kommunalen Einrichtungen zentral über das Rathaus der Gemeinde Hohenahr entgegen. Wenden Sie sich dazu bitte an Frau Rinn.
Was Sie tun
Bitte geben Sie in der Anmeldung die Wunschkinderstätte (Erstwunsch), der Zweit- und Drittwunsch der Ausweichkindertagesstätten an. Seit dem 01.März 2020 sind wir verpflichtet einen Nachweis über die Masernschutzimpfung zu führen. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder - insbesondere bei bereits erlittener Krankheit - durch ein ärztliches Attest erbracht werden. Ohne den Nachweis über die Masernschutzimpfung kann die Aufnahme nur unter Vorbehalt erfolgen und wird erst nach deren Abgabe gültig.
Was wichtig ist
Verbindliche Aufnahmeanträge können jederzeit gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass am 31.01.
Abgabestichtag für das kommende Kindergartenjahr ist. Später eingehende Anträge werden nach Alter des Kindes, Eingangsdatum des Antrags sowie der Platzkapazitäten der einzelnen Kindertagesstätten berücksichtigt.
Was noch zu erwähnen ist
- Die Aufnahme erfolgt zunächst drei Monate zur Probe. Danach wird von uns über die endgültige Aufnahme entschieden.
- Wird Ihr Kind über sechs Stunden in der KITA betreut, ist die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ver pflichtend. Es entstehen zusätzliche Kosten, die mit gesondert auf dem Kostenbeischeid ausgewiesen werden.
- Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss. Wird das Kind nicht vom Besuch abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind der KITA fernbleibt.
- Die Betreuungskosten sind monatlich zum 10. eines jeden Monats an die Gemeindekasse zu entrichten.
Alle Regelungen im Detail entnehmen Sie bitte den kommunalen Satzungen (Kindergartensatzung, Kindergartengebührensatzung, Satzung des Elternbeirates). Diese finden Sie hier zum Download.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der einzelnen KITAs