Information
Wasserablesungen im Dezember 2024 in allen Ortsteilen der Gemeinde Hohenahr
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
auch in diesem Jahr benötigen wir wieder die Wasserzählerstände für die Verbrauchsabrechnung 2024.
Für die Haushalte, deren Wasserzähler noch analog sind, sowie Nebenzähler für Zisterne oder Garten, benötigen wir weiterhin den Wasserzählerstand. Hier werden die Ablesekarten an alle betreffenden Haushalte zeitnah verschickt.
Wir bitten Sie, spätestens bis zum 02. Januar 2025 die Zählerstände abzulesen. Für die Übermittlung der Ablesewerte stehen Ihnen folgende Rückmeldewege zur Verfügung:
- Direkt hier über die online-Zählerstandsübermittlung
- Rücksendung der kundenseitig ausgefüllten Ablesekarten auf dem Postweg
- Schriftlich per Email an: b.becker@hohenahr.de
- Telefonisch unter der Tel.: 06446 9230 16 (Frau Becker, Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr)
Zählerstände, die nach dem 02. Januar 2025 eingehen, werden nur bei starker Abweichung zum Schätzwert berücksichtigt!