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„Gehen Sie am Sonntag wieder zur Wahl und üben Sie ihr demokratisches Recht aus“
Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits durch die Städte und Gemeinden versendet worden. Am Sonntag, 30. Juni 2024, findet die Stichwahl für die Landratswahl im Lahn-Dill-Kreis statt. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger erneut die Wahl. Kreiswahlleiter Reinhard Strack-Schmalor ruft alle Wählerinnen und Wähler auf, von ihrem Wahlrecht auch bei der Stichwahl am 30. Juni 2024 Gebrauch zu machen.
So wird gewählt
Die Wahllokale in den einzelnen Städten und Gemeinden sind auch bei der Stichwahl von 8 bis 18 Uhr geöffnet. „Mit der Wahlbenachrichtigung und ihrem Personalausweis gehen die Wahlberechtigten am 30. Juni 2024 in das für sie zuständige Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist“, erläutert der Kreiswahlleiter. Dort erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel und geben dann ihre Stimme ab – entweder für Carsten Braun von der CDU oder Frank Inderthal von der SPD. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, dann ist das kein Problem. Die Vorlage des Personalausweises reicht aus, um wählen zu können. „Für die Wahrnehmung des Wahlrechts ist der Eintrag im Wählerverzeichnis entscheidend und nicht die Wahlbenachrichtigung“, ergänzt der Kreiswahlleiter. Wer lieber in Ruhe den Stimmzettel ausfüllen möchte, für den eignet sich die Briefwahl.
Die Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 28. Juni 2024, 13 Uhr, in besonderen Ausnahmefällen sogar bis zum Wahltag, bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden beantragt werden. Am einfachsten geht es mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, soweit sie nicht bereits für die Wahlen am 9. Juni 2024 beantragt wurden. Wer unsicher ist, ob er oder sie auch für die Stichwahl die Briefwahl beantragt hat, kann das beim Wahlamt seiner oder ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. Auch wenn die Wählerinnen und Wähler nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigung sein sollten, können sie die Briefwahlunterlagen bei den Wahlämtern beantragen. Die Briefwahlunterlagen sollten rechtzeitig bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingehen, spätestens am Wahltag bis 18 Uhr.