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Der Hundehalter muss den Kot seines Tieres beseitigen

In jüngster Vergangenheit gibt es wieder Probleme mit rücksichtslosen Hundehaltern, die ihre Tiere auf Friedhöfe, Kinderspielplätzen, Gehwegen, auf öffentlichen Grünflächen, entlang der Wirtschaftswege an den bekannten „Hundealleen“, auf Felder und Wiesen und sogar auf privaten Grundstücken und Gärten ihr Geschäft verrichten lassen. Dieses Verhalten veranlasst das Ordnungsamt erneut, auf die hiervon ausgehenden Gefahren hinzuweisen.

Die tierischen Hinterlassenschaften sorgen nicht nur für unangenehme Geruchsbelästigungen sowie Verschmutzungen von Wohnungen und Geschäften durch den an Schuhen haftenden Dreck, sondern können vor allen Dingen gefährliche Erkrankungen durch die sich im Hundekot befindlichen Erreger ausgelöst werden. Insbesondere bei spielenden Kindern, die mit dem Kot in Berührung kommen können, besteht ein erhöhtes Risiko.

Ebenso sollten Hundehalterinnen und Hundehalter Ihre Hunde insbesondere auf Futterweiden oder in der Nähe von anderen Nutztieren nicht frei laufen lassen, da auch hier die Gefahr der Ansteckung mit Krankheitserregen durch die Hinterlassenschaften der Hunde immens hoch ist.

Jedes Jahr entstehen durch die Rücksichtslosigkeit einzelner Hundehalter gesundheitliche Schäden beim Weidevieh und große finanzielle Einbußen durch verendete Nutztiere.

Aber auch aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sollten Hundehalter die "Geschäfte ihrer Hunde" vom Wegesrand entfernen.

Für viele Hundehalterinnen und Hundehalter ist es eine Selbstverständlichkeit, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen und nichts, worüber überhaupt gesprochen werden müsste.

Doch es gibt eben auch Einzelne, die den Hundekot entweder einfach liegen lassen oder die vorhandenen Hundekotbeutel zwar verwenden, diese dann aber scheinbar achtlos in der Natur entsorgen.

Bitte nehmen Sie daher zum Gassi-Gehen geeignete Tüten mit oder benutzen die vieler Orts aufgestellten Beutelspender, um den Hundekot aufzunehmen und anschließend ordnungsgemäß zu entsorgen und die Tüten nicht am Wegesrand oder in Hecken zurückgelassen werden. Dies ist zwar erfreulicherweise für viele Hundebesitzer bereits zur Selbstverständlichkeit geworden, bei einigen gedankenlosen Hundehaltern mangelt es aber anscheinend immer noch an entsprechendem Verantwortungsbewusstsein.

Da es sich beim Hundekot um Abfall im Sinne des Gesetzes handelt, sind Hundehalter verpflichtet, den Kot ihrer Tiere selbst zu beseitigen. Kommen Hundehalter ihrer Beseitigungspflicht nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die - wenn sie angezeigt wird - mit einer Geldbuße geahndet werden kann.