Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr, 1.               Änderung des Bebauungsplanes "Eichenhardtsboden“ (Teil-Änderung), Gemarkung Erda

Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr

  1. Änderung des Bebauungsplanes "Eichenhardtsboden“ (Teil-Änderung), Gemarkung Erda

hier:                

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
  • Allgemeine Ziele und Zwecke
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.


Die Flächen des Geltungsbereiches, rd. 0,6 ha, liegen vollständig innerhalb des rechtskräfti-gen Bebauungsplanes „Eichenhardtsboden“, in der Gemarkung Erda, am westlichen Ortsaus-gang und nördlich der Frankenbacher Straße, im Flur 13, Gewannbezeichnung „Eichenhardts-boden“.

Im Süden grenzt der Geltungsbereich direkt an die Frankenbacher Straße an. Im Einmün-dungsbereich zur Straße Eichenhardt“ ist ein Kreisverkehrsplatz entstanden, welcher mit Teil-flächen innerhalb des Änderungsbereiches liegt.

Der nördliche Rand des Geltungsbereiches grenzt an die neue Straße des Neubaugebietes „An den Eichen“ an.

Allgemeine Ziele und Zwecke

Im seit 2022 rechtskräftigen Bebauungsplan ist festgesetzt, dass maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude bzw. je Wohn Doppelhaushälfte zulässig sind.

Im Rahmen der Vermarktung wurde festgestellt, dass auch Bedarf an Mehrfamilienhäusern besteht. Diese sollen auf einigen Grundstücken zugelassen werden.

Es werden je Wohngebäude bzw. je Wohndoppelhaushälfte maximal 6 Wohnungen zugelassen.

Konsequenterweise wird auch die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 erhöht, da die Mehrfamili-enhäuser eine größere Fläche beanspruchen.

Darüber hinaus wird die Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauNVO bezeichneten Anlagen von 0,6 auf 0,7 erhöht, damit aus-reichend Fläche für die Einrichtung der erforderlichen Stellplätze auf den Grundstücken vor-handen ist.

Folgende weitere Änderungen der Planzeichnung wurden vorgenommen:

•   Da bei voller Ausnutzung der Grundflächenzahl von 0,4 und bei zweigeschossiger Bauweise eine Geschossflächenzahl von 0,8 erforderlich ist, wird diese von 0,6 auf 0,8 erhöht.

•   Im Einmündungsbereich zur Frankenbacher Straße ist zwischenzeitlich ein Verkehrs-kreisel entstanden. Im Bereich des Kreisels und der angebundenen Straßen werden keine Ein- und Ausfahrten zugelassen.

 

Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 10.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025

(Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr unter https://www.hohenahr.de/bauen-umwelt/bauen/bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, II. Obergeschoss, Raum 32, im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt.

Es werden öffentlich ausgelegt: Die Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Anlage (Synopse der textlichen Festsetzungen rechtskräftiger Bebauungsplan/1. Änderung).

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Die Mindestdauer der Veröffentlichungsfrist bzw. der öffentlichen Auslegung beträgt gemäß Baugesetzbuch einen Monat. Sie wurde verlängert, damit ausreichend Zeit für die Einsichtnahme und die Abgabe der Stellungnahmen besteht.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Hohenahr, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr

Markus Ebertz, Bürgermeister

Anlagen: