Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr Bebauungsplan "Gewerbegebiet Scheuernwaldwies", Gemarkung Hohensolms

Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Scheuernwaldwies", Gemarkung Hohensolms

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat den Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung der Bauleitplanung im Internet und öffentliche Auslegung) beschlossen.

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 06.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 (Dauer der Veröffentlichungsfrist) 

auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr unter https://www.hohenahr.de/bauen/umwelt/bauen/bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung. 

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, II. Obergeschoss, Raum 32, im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt.

Die Öffnungszeiten sind:

  • Montag – Freitag: 08:00-12:00 h sowie
  • Dienstag: 13:30-15:30 h
  • Donnerstag: 14:00-18:00 h

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

An den Brückentagen, 10. Mai und 31. Mai, ist die Einsicht nicht möglich, da an diesen beiden Tagen das Rathaus geschlossen ist.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt: Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit den Anlagen Biotoptypenkartierung, faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschl. Bestands- und Konfliktplan sowie Bewertungsplan, Eingriffs- und Ausgleichsplan mit Bilanzierung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die Mindestdauer der öffentlichen Auslegung beträgt gemäß Baugesetzbuch einen Monat. Sie wird verlängert, da die Verwaltung an den beiden Brückentagen geschlossen ist und damit ausreichend Zeit für die Einsichtnahme und die Abgabe der Stellungnahmen besteht. 

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden:

stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Hohenahr, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Der Geltungsbereich liegt am südlichen Ortsrand von Hohensolms am südlichen Ende der Straße „Bleichgärten“.

Im Süden und Westen grenzen Waldflächen an. Im Osten liegt der weitere Verlauf der Straße „Bleichgärten“, welche in den Wald führt.

Im Norden des Geltungsbereiches liegt das Grundstück der Feuerwehr.

In den Geltungsbereich wurde auch die Parzelle der Straße „Bleichgärten“ ab dem Grundstück „Bleichgärten Nr. 7“ in Richtung Süden bis auf Höhe des geplanten Gewerbegrundstückes aufgenommen.

In nachfolgender Abbildung ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt.


Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Das Plangebiet befindet sich im Naturpark „Lahn-Dill-Bergland“. Es liegt außerhalb von Natura 2000-Gebieten, d.h. Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (VSG) sind nicht unmittelbar betroffen.

Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen.

Die Flächen des Plangebietes sind weitgehend anthropogen überformt und verändert. Teilversiegelungen (Schotterungen) sind durch die frühere Nutzung als Festplatz vorhanden. Angrenzend an den ehemaligen Festplatz, der derzeit teilweise als Stellplatz genutzt wird, befinden sich westlich und südlich eine Schlagflur mit einsetzender Sukzession.

Als Grundlage für die Ermittlung des Eingriffes und für die Berücksichtigung des Artenschutzes wurden ökologische Erhebungen vorgenommen und Gutachten erstellt.

Es wurde daher in 2023 eine flächendeckende Nutzungs- und Biotoptypenkartierung durchgeführt. Es wurden keine gefährdeten oder streng geschützte Pflanzenarten nachgewiesen.

Zur Erhebung der Vögel wurde der Geltungsbereich insgesamt viermal begangen. Es wurden keine Brutvögel und keine Nahrungsgäste nachgewiesen.

Weitere umweltbezogene Informationen liegen aus der Beteiligung der Behörden vor:

  1. Ein rund 10 m tiefer Streifen, am südlichen Rand gelegen, ist Wald gemäß § 2 hessischem Waldgesetz. Eine Waldrodungsgenehmigung ist erforderlich.
  2. Die wasserwirtschaftlichen Belange, zum Beispiel Wasserbedarf, Wassersparnachweise und Deckungsnachweise, sind anzugeben.
  3. Die vorbereiteten Eingriffe in Flora, Fauna und Boden sind zu bilanzieren und auszugleichen.
  4. Es wird die Begrünung von Dächern und Fassaden empfohlen. Diese können zur Reduzierung der Niederschlagsabflussspitzen beitragen.
  5. Verkehrsflächen sollten möglichst in heller Farbe hergestellt werden.

Zu 1.: 

Der Antrag auf Waldrodung wird unabhängig vom Bauleitplanverfahren gestellt, wenn er erforderlich ist.

Zu 2.:

In die Begründung wurden entsprechende Informationen aufgenommen. 

Zu 3.:

Die Bilanzierung wurde erstellt. Das Ausgleichsdefizit soll durch Entnahme von Ökopunkten aus dem Ökopunktekonto der Gemeinde ausgeglichen werden.

Zu 4.:

Eine Dachbegrünung ist auf gewerblichen Hallen, wegen des enormen Gewichtes, nicht praktikabel.

Das Niederschlagswasser soll dem nahegelegenen Wald zugutekommen, der ebenfalls unter der starken Trockenheit leidet. Die Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers ist daher in diesem besonderen Falle sinnvoller als eine Rückhaltung/Verbrauch durch Dachbegrünung.

Zu 5.:

Die Straßen sind bereits asphaltiert. Ein Ausbau ist derzeit nicht vorgesehen.

Dessen ungeachtet: Die Haltbarkeit und die Wirkungen von hellem Asphalt sind noch nicht ausreichend untersucht.

Es gibt allerdings bereits einige Temperaturmessungen von hellem Asphalt: Der helle Asphalt ist kühler als dunkler Asphalt. Dies war zu erwarten. Allerdings ist bei hellem Asphalt die umgebende Luft wärmer als bei dunklem Asphalt. Dies war nicht zu erwarten. 

Eine entsprechende Festsetzung wird daher nicht aufgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr 

Markus Ebertz, Bürgermeister

Anlagen: