Wasserzähler
WASSERZÄHLER
Liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
um den Service weiter zu verbessern, hat die Gemeindeverwaltung Hohenahr sich dazu entschieden, die herkömmlichen Wasserzähler auszutauschen und installiert seit 2022 fernablesbare, digital messende Ultraschall-Kaltwasserzähler.
Der Wasserverbrauch wird über Ultraschall ermittelt, wodurch der Verbrauch genauer ermittelt werden kann, da Lufteinschlüsse nicht gemessen werden und die Technik unempfindlich gegen Ablagerungen und Schwebstoffe im Wasser ist.
Es handelt sich dabei um ein Produkt der Modellreihe „Multical21“ von der Firma Kamstrup.
Der Zählerwechsel erfolgt für Sie kostenlos. Sie werden rechtzeitig von uns über den Wechsel informiert.
Die zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde Hohenahr können nach der Umstellung den Stand Ihres Wasserzählers mit einem speziellen Auslesegerät empfangen, ohne hierfür Ihr Gebäude betreten zu müssen. D. h. eine
Anwesenheit Ihrerseits ist nicht mehr notwendig und ggf. schlecht erreichbare Zähler müssen nicht erst aufwendig zugänglich gemacht werden. Weiterhin wird Ihre Mithilfe bei der Ablesung mittels Rücksendung der
Ablesekarte oder Ähnliches nicht mehr benötigt. Schätzungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitteilung entfallen künftig. Die Fernablesung dient der Ermittlung des jährlichen Verbrauches. Sie haben als Kunde jederzeit die Möglichkeit den Verbrauch selbst am Display des Wasserzählers zu kontrollieren. Das Einlesen der
Zählerstände erfolgt digital, so dass eine Eingabe per Hand nicht mehr notwendig ist. Dies mindert Fehlerquellen.
Die Funkübertragung umfasst nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten: momentaner Zählerstand, Zählernummer, Stichtagswert für die Abrechnung und Alarm- bzw.
Fehlermeldungen. Tritt so eine Mitteilung auf, kommt ein Mitarbeiter erneut bei Ihnen vorbei und prüft, mit Ihrer Zustimmung, die Herkunft der Fehlermeldung.
Bitte beachten Sie, dass der neue Wasserzähler nur eingebaut werden kann, wenn ein Zählerbügel für einen spannungsfreien Einbau vorhanden ist und die Verrohrung parallel verlaufen gemäß DVGW-Standard
(Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches). Bitte prüfen Sie Ihre Anlage auf diese Merkmale. Bei älteren Gebäuden kann es zu notwendigen Nachrüstungen kommen. Sollten Sie Bedenken haben ob Ihre Anschlüsse dem DVGW-Standard entsprechen, so können Sie uns kontaktieren. Unsere Mitarbeiter werden sich die Anlage vor Ort anschauen und beurteilen, ob eine Nachrüstung erforderlich ist.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen auf anschauliche Weise Ihre Fragen beantworten und dazu beitragen, dass Sie den Umgang mit dem Zähler verstehen. Dabei steht der Schutz Ihrer Daten im Mittelpunkt.
Alle wichtigen Fragen, Antworten und Datenschutz-Hinweise rund um den Ultraschallwasserzähler auf
einen Blick:
Warum kommt der neue Ultraschallzähler zum Einsatz?
In der jüngsten Vergangenheit erfolgte die Erfassung der Zählerstände über Ablesekarten oder konnten auf
anderem Weg (persönlich, telefonisch oder elektronisch) direkt bei der Verwaltung eingereicht werden.
Hierdurch wird zwar die Problematik der Erreichbarkeit der Anschlussnehmer umgangen, jedoch erzeugt dieses Verfahren einen hohen Verwaltungsaufwand. Bei ca. 2.000 Zählern ist dies eine sehr zeitintensive Aufgabe, bei der zudem noch Übertragungsfehler entstehen können. Mit dem Funkzähler gehören diese Fehlerquellen der Vergangenheit an. Wir erhalten den exakten Zählerstand zum Stichtag quasi im Vorbeifahren und müssen nicht mehr darauf bauen, dass wir alle Kunden auch persönlich antreffen.
Neben wesentlichen technischen Vorteilen, bietet der Ultraschallzähler auch eine höhere Wirtschaftlichkeit. Es handelt sich um einen elektronischen Zähler, der im Gegensatz zu herkömmlichen mechanischen Zählern
nahezu verschleißfrei arbeitet. Während seiner gesamten Lebensdauer registriert er absolut zuverlässig den
aktuellen Wasserverbrauch, selbst bei ganz niedrigen Durchflüssen. Die Langlebigkeit des Wasserzählers sowie die minimalen Betriebskosten, stellen langfristig gesehen die beste und wirtschaftlichste Lösung dar.
Weitere Vorteile der Ultraschalltechnologie:
- Es kommen keine beweglichen Teile (Flügelräder) zum Einsatz
- Der Wasserzähler verfügt über eine Manipulationskontrolle, über einen Rückflussalarm und erkennt Leckagen
- Es wird eine Fernablesung durchgeführt
- Ein großes übersichtliches Display ermöglicht für den Kunden eine gute Sichtkontrolle
Was verändert sich mit dem neuen Zählertyp?
Ultraschallzähler können wegen ihres elektronischen Messprinzips (keine bewegten Teile), entsprechend den Eichvorschriften, voraussichtlich bis zu 16 Jahre im Einsatz bleiben. Der bisher installierte Wasserzähler ist nur für sechs Jahre geeicht. Die Zähler werden jeweils termingerecht zum 31.12. eines Jahres abgelesen. Sie selbst müssen sich um die Ablesung und Übermittlung des Zählerstandes Ihres Hauptzählers nicht mehr kümmern.
Lediglich die Zähler für die Zisterne, sowie Gartenzähler bleiben vorerst weiterhin manuell und müssen zum 31.12. des Jahres selbst abgelesen werden.
Behalte ich selber die Kontrolle über meinen Trinkwasserverbrauch?
Selbstverständlich!
Auch der neue Ultraschallzähler zeigt Ihnen Ihren aktuellen Zählerstand an, so dass Sie stets Ihr aktuelles
Verbrauchsverhalten im Blick behalten können. Darüber hinaus signalisiert er Ihnen mögliche Undichtigkeiten
in Ihrer Hausinstallation z.B. laufende Toilettenspülkästen (-> Anzeige „LEAK“ (= Leck) im Display, wenn über
24 Stunden das Wasser im Zähler nicht für mindestens eine Stunde lang stillgestanden hat).
Wann werden die Zähler per Funk ausgelesen?
Die Ultraschall-Kaltwasserzähler mit Funkauslesung werden zu den folgenden Zeitpunkten und in folgenden Fällen ausgelesen:
- zum 31.12. eines jeden Jahres zur Feststellung des Jahresverbrauchs. Die Ablesung erfolgt in der ersten bis dritten Kalenderwoche des Folgejahres.
- bei einem Eigentümerwechsel oder auf Wunsch des Eigentümers.
- unterjährige Auslesungen erfolgen ausschließlich anlass- und bedarfsbezogen zur Wasserverlust- und Rohrnetzanalyse.
Wie sieht es mit dem Schutz meiner Daten aus?
In einem elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul dürfen nur Daten gespeichert und verarbeitet werden, die zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind.
Wie erfolgt die Übertragung der Daten?
Die Ultraschallzähler entsprechen allen einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften und Normen für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMV). Die Sendeleistung des Ultraschallzählers ist, verglichen mit den meisten heute in Haushalten zu findenden Geräten, wie z.B. Mobilfunk, Rundfunk und Fernsehen, schnurlose Telefone (DECT), Wireless LAN (WLAN) und Bluetooth, deutlich geringer.
Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden selbstverständlich beachtet und eingehalten. Die Fernablesung der Daten erfolgt verschlüsselt und kann ausschließlich von Mitarbeitern der Gemeinde Hohenahr vorgenommen werden. Der Ultraschallzähler selbst kann keine Daten empfangen und ist damit manipulationssicher.
Wieso ist der Ultraschallzähler so langlebig?
Ultraschall-Zähler sind praktisch „unverschleißbar“, da keine beweglichen Teile zum Einsatz kommen, und vor
allem messstabil, das heißt, dass selbst nach jahrelangem Einbau eine 100%ige Messgenauigkeit vorliegt. Die Funktionsdauer ist jedoch durch den Batterieeinsatz auf 15 Jahre beschränkt.
Erhöhen sich durch die neuen Ultraschallzähler die Kosten?
Der Einsatz der neuen Ultraschallzähler sorgt langfristig für Betriebskostenvorteile, die die höheren Anschaffungskosten im Vergleich zu herkömmlichen Zählern mehr als auffangen.
Bedienung des Funkzählers
Der MULTICAR 21 ist mit einem großen, leicht lesbaren, speziell entwickelten Display versehen. Die fünf
großen Ziffern zeigen die Anzahl von Kubikmetern an. Die drei kleinen Ziffern sind Dezimalen. Das Symbol L (recht von m³) ist immer ausgeschaltet, wenn der Zähler in Betrieb ist, da es lediglich bei der Produktionskontrolle und der Überprüfung des Zählers verwendet wird. Die Durchflusspfeile links im Display zeigen, dass
Wasser durch den Zähler läuft. Wenn es keinen Durchfluss gibt, sind alle Pfeile ausgeschaltet.
Die Infocodes im Display haben folgende Bedeutung und Funktion:
Infocode blinkt im Display | Bedeutung |
LEAK | Die letzten 24 Stunden hat das Wasser im Zähler mindestens eine zusammenhängende Stunde nicht stillgestanden. Dies kann ein Zeichen von einem undichten Wasserhahn oder Toilettenspülkasten sein. |
BURST | Der Wasserverbrauch ist für eine halbe Stunde auf einem konstant hohen Niveau geblieben, was auf einen Rohrbruch hindeutet. |
TAMPER | Betrugsversuch. Der Zähler ist nicht mehr für Abrechnungszwecke gültig. |
DRY | Der Zähler ist nicht wassergefüllt. In diesem Falle wird nichts gemessen. |
REVERSE | Das Wasser läuft in die falsche Richtung durch den Zähler. |
RADIO OFF | Der Zähler ist noch auf Transport eingestellt, wobei der integrierte Funksender ausgeschaltet ist. Der Sender schaltet automatisch ein, wenn der erste Liter Wasser durch den Zähler gelaufen ist. |
(zwei quadratische „Punkte“) | Zwei kleine Vierecke, die abwechselnd blinken, zeigen, dass der Zähler aktiv ist. |
Haben Sie hierzu Fragen?
Dann wenden Sie sich an unseren Wassermeister oder an das Steueramt.
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 und Art. 14 DSGVO)
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenahr
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Der Verantwortliche hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt, diesen erreichen Sie wie folgt:
Datenschutzbeauftragter
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
E-Mail: datenschutz@ksv-aartal.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist
- Die korrekte Abrechnung der verbrauchten/zur Verfügung gestellten Wassermenge ( 6 Abs. 1lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §§18, 20, 24 AVBWasserV);
- Die Erfüllung der Lieferverpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §5 AVBWasserV);
- die Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen anlassbezogen sowie im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung (Art. 6 Abs. 1 lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §50 Abs. 3 WHG; §36 Abs. 1 Nr. 1 HWG; §10 Abs. 3 AVBWasserV)
- die Sicherstellung der Trinkwasserqualität anlassbezogen sowie im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung (Art. 6 Abs. 1 lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §4 TrinkwV)
Betroffenenrechte
Ihnen stehen die folgenden Rechte aus Art. 15-18 und 21 DSGVO zu:
Recht auf Auskunft gegenüber dem Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die betroffene Person hat gemäß Ar. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter Einsatz eines Funkwasserzählers einzulegen. Dabei handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Die betroffene Person hat die Gründe für den Widerspruch darzulegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen. Betroffene Personen im Sinne von Art. 21 DSGVO und damit widerspruchsberechtigt können nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit lebe, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer/ Vertragspartner des Wasserversorgers ist. Im Rahmen einer Interessenabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Im Rahmen einer Interessensabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Peron überwiegen.
Des Weiteren steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO), dies ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Wiesbaden.
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Sollten Sie nach Durchsicht dieser Kundeninformation noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne ansprechen. Wir stehen Ihnen für deren Beantwortung gerne zur Verfügung. Diese Erklärung finden Sie hinter diesem QR-Code bzw. auf der Internetseite des Hessischen Datenschutzbeauftragten. In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auch auf die gemeinsame Erklärung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, des Landesverbandes der Energie– und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V., der Landesgruppe Hessen des Verbandes kommunaler Unternehmen, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Städte– und Gemeindebund es zu diesem Thema. Gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind dem Kunden (und Betroffenen gemäß Art. 14 DSGVO) Informationen in präziser, transparenter und verständlicher Form und in klarer einfacher Sprache zu übermitteln. https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/verkehr-versorger/datenschutzrechtliche-aspekte-bei-der-nutzung-von-funkwasserzählern QR-Code