Gebühren im Bereich Wasser
Wassergeld und Kanalbenutzungsgebühren
Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen und Informationen zu den Bescheiden Wasser und Kanalbenutzungsgebühren ist das Steueramt, Frau Becker. Für Rückfragen zu Abbuchungen oder dem Lastschrift-Einzugsverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse/KommunalServiceVerband (KSV), Frau Weber.
In beiden Fällen halten Sie bitte die im Bescheidkopf angegebene Personenkontonummer bereit.
Die Abrechnung über Wassergeld und Kanalbenutzungsgebühren ist lediglich eine Anlage zum Abgabenbescheid. Nachzahlungen oder Guthaben fließen in den Abgabenbescheid ein und werden in der 1. Rate zum 15. Februar entsprechend berücksichtigt.
- Der Wasserpreis beträgt seit dem 01. Januar 2021 2,75 €/m³ zzgl.MwSt.
- Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt 1,75 €/m³ für Schmutzwasser
- und 0,52 € pro Quadratmeter versiegelte Fläche für Niederschlagswasser
Die Wasserversorgung wird in der Wasserversorgungssatzung geregelt:
Grundlage für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren ist die Entwässerungssatzung:
Entwässerungssatzung, Entwässerungssatzung 1. Änderung, Entwässerungssatzung 2. Änderung,
Entwässerungssatzung 3. Änderung, Entwässerungssatzung 5. Änderung, Entwässerungssatzung 6. Änderung
Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Die Niederschlagswassergebühr ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Sie berechnet sich über die Größe der versiegelten Fläche eines Grundstücks.
Sollten Veränderungen in dieser Hinsicht aufgetreten sein, melden Sie sich bitte bei unserem Bauamtsleiter.
Teilen Sie uns bitte außerdem rechtzeitig mit, wenn Sie eine Liegenschaft, die über einen Wasser- und
Kanalanschluss verfügt, verkaufen bzw. übergeben. Wir werden dann mit dem Wasserzählerstand zum
entsprechenden Stichtag die bis dahin anfallenden Gebühren abrechnen sowie gleichzeitig vom neuen Eigentümer Vorauszahlungen anfordern.
Sofern Sie am Lastschrift-Einzugsverfahren der Gemeindekasse teilnehmen möchten, können Sie die
ausgefüllten Ermächtigungen an die Gemeindekasse zurücksenden (Vordrucke liegen den Bescheiden bei,
können telefonisch angefordert werden oder unten heruntergeladen werden).
Die Gemeindekasse sorgt dann für die Abbuchung der jeweils fälligen Beträge. Die Richtigkeit der Abbuchung können Sie auf Ihren Kontoauszügen überprüfen.
Abgabenpflichtige, die nicht am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, bitten wir, bei der Überweisung auf folgendes zu achten:
- im Überweisungsvordruck unter Verwendungszweck unbedingt die im Bescheidkopf angegebene Personenkontonummer angeben.
Bankverbindungen der Gemeinde Hohenahr
Sparkasse Wetzlar
BLZ: 515 500 35
Konto-Nr. 43000702
IBAN: DE87 5155 0035 0043 0007 02
BIC: HELADEF1WET
Volksbank Heuchelheim eG
BLZ: 513 610 21
Konto-Nr. 8484201
IBAN: DE79 5136 1021 0008 4842 01
BIC: GENODE51HHE