Forstdienststellen
Revierförsterei Hohenahr
Die Forsteinrichtung ist das Instrument für die Inventur, Planung und Erfolgskontrolle bei der Bewirtschaftung des Waldes.
Auf Grund der großen Bedeutung des Waldes für das Gemeinwohl regelt das Hessische Forstgesetz die Grundpflichten des Waldbesitzers (§ 6 HForstG):
„Der Waldbesitzer hat seinen Wald zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen nachhaltig, fachkundig und planmäßig zu bewirtschaften und dadurch Nutz-, Schutz- und Erholungswirkungen zu erhalten.“
‚Planmäßig’ im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass Staats-, Körperschafts- und Gemeinschaftswaldungen nach Betriebsplänen für in der Regel 10-jährige Zeiträume zu bewirtschaften sind (§19 Hessisches Forstgesetz).
Herr Reimund Bender ist der für die Ortsteile Erda, Hohensolms, Ahrdt, Großaltenstädten, Altenkirchen und Mudersbach zuständige Revierförster.
Zuständiger Mitarbeiter im Rathaus, u.a. für die Baumkontrolle und den Brennholzverkauf, ist Herr Wolfgang Meinl.