Förderprogramm PV-Anlagen

Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen

Die Hausmittel für die Förderung sind im Haushaltsjahr 2024 bereits ausgeschöpft. Im Jahr 2025 wird es voraussichtlich eine erneute Förderung geben. Bitten sehen Sie von weiteren Anträgen in diesem Jahr ab. Sollten bereits reservierte Mittel nicht abgerufen werden, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass weitere Anträge noch in diesem Jahr gestellt werden können.

Förderrichtlinie der Gemeinde Hohenahr für Zuschüsse zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Der Klimawandel und die Erderwärmung sind die drängendsten Probleme unserer Zeit. Es ist im Interesse der Gemeinde Hohenahr, die Bürger*innen in ihren eigenen Klimaschutzbemühungen zu unterstützen und eine Zuwendung zu gewähren, wenn sie selbst eine Investition in den Klimaschutz tätigen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2023 eine Förderrichtlinie für Zuschüsse zur Förderung von Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 

01. Januar 2023 in Kraft.

Ziel der Förderrichtlinie der Gemeinde Hohenahr als Klimakommune ist u.a. eine Erhöhung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien innerhalb der Gemeinde Hohenahr, eine Beschleunigung des lokalen Beitrages zum Klimaschutz und eine Reduzierung der Stromversorgungskosten der Bürgerinnen und Bürger.

Die Gemeinde Hohenahr gewährt als freiwillige Leistung auf Antrag Zuschüsse für finanzielle Aufwendungen der Anschaffung, der Montage und der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, die die eigenständige Teilversorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen. 

 Sie sind interessiert an der Förderung?

Bitte lesen Sie dazu unbedingt zunächst die Förderrichtlinie PV-Anlagen vollständig durch. Nachfolgende Informationen dienen lediglich einer vereinfachten Übersicht. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. 

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden und erschlossenen Grundstücken innerhalb der Gemeinde Hohenahr.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?

Förderfähig sind:

  • Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke - Anlagen mit einer nach den anerkannten Regeln der Technik maximal zulässigen Abgabeleistung (derzeit max. 600 Watt Abgabeleistung des Wechselrichters).
  • Genehmigungspflichtige Dach-, Fassaden- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen -  Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 30kWp.

(Mehr Informationen in der Richtlinie)
Die Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft, d.h. auch wenn Sie die Anlage bereits in Betrieb genommen haben, können Sie einen Förderantrag stellen. 

Wie hoch ist die Förderung?

  • bei steckerfertigen Balkonkraftwerken 20% der Anschaffungskosten, jedoch maximal 200,00 Euro (brutto),
  • bei genehmigungspflichtigen Anlagen bis 30kWp 10% der Anschaffungskosten, jedoch maximal 1.000,00 Euro (brutto).

Informationen zum Ablauf der Antragsstellung

Förderanträge sind unten stehend zum Download oder im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr erhältlich.

Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordruckes von den Antragsberechtigten entweder per Mail (info@hohenahr.de) oder schriftlich an folgende Adresse zu stellen:

Gemeindevorstand der

Gemeinde Hohenahr

Rathausplatz 6

35644 Hohenahr

Vollständige Anträge für Steckerfertige PV-Anlagen sowie für Dach- und Fassadenanlagen bestehen aus:

  • Ausgefüllter Antrag (Formular wird bereitgestellt)
  • Bei Mietern: Zustimmung des Vermieters (Formular wird bereitgestellt)
  • ggfs. denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Musteranschreiben wird bereitgestellt)
  • Anmeldebestätigung des Netzbetreibers (bei Balkonkraftwerken)
  • Genehmigung des Netzbetreibers (bei allen anderen förderfähigen PV-Anlagen)

Der Zuwendungsempfänger hat die Inbetriebnahme der geförderten Anlage der bewilligenden Stelle schriftlich mitzuteilen, sowie einen Verwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten nach Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme vorzulegen.

Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum für Steckerfertige PV-Anlagen bzw. mit dem Datum der protokollierten Inbetriebnahme und Netzeinspeisung bei Dach- und Fassadenanlagen.

Für Anlagen, die bereits in 2023 angeschafft und in Betrieb genommen wurden, sind die Unterlagen unverzüglich, spätestens bis zum 30. September 2023, vorzulegen.

Informationen zur Bewilligung und Auszahlung

Über den Förderantrag entscheidet der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr. Überschreitet das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Fördermittel, so entscheidet der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr über die Vergabe nach zeitlichem Eingang der Anträge. Sie erlässt sog. Nullbescheide, damit die Maßnahme bei der Förderung berücksichtigt werden kann.

Über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid entschieden. Dieser kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung der gemäß dieser Richtlinie unter Nachweisverfahren vorzulegenden Unterlagen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Unterlagen vollständig und prüffähig eingereicht werden. Werden bis zum Ablauf der zweimonatigen Frist nach Inbetriebnahme keine Nachweise, die Nachweise nicht vollständig oder nicht prüffähig vorgelegt, verliert der Bewilligungsbescheid seine Gültigkeit. 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.